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NACHHALTIGKEIT

Nachhaltige Entwicklung nach der Definition der Brundtland-Kommission von 1987 ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Die Bundesregierung hat im Juli 2001 einen "Rat für Nachhaltige Entwicklung" berufen, der eine nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung erarbeiten soll. Die Deutsche Wirtschaft hat im Juli 2001 ein " Forum Nachhaltige Entwicklung" gegründet.

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