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NACHHALTIGKEIT
Nachhaltige Entwicklung nach der
Definition der Brundtland-Kommission von 1987 ist eine
Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt,
ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen
Bedürfnisse nicht befriedigen können. Die Bundesregierung hat
im Juli 2001 einen "Rat für Nachhaltige Entwicklung" berufen,
der eine nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
erarbeiten soll. Die Deutsche Wirtschaft hat im Juli 2001 ein
" Forum Nachhaltige Entwicklung" gegründet.
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